Hatte die DDR unabhängige Gerichte?

Antwort

Die DDR (Deutsche Demokratische Republik) hatte ein eigenes Rechtssystem, das jedoch stark von der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) und dem Staat kontrolliert wurde. Die Gerichte in der DDR waren formal unabhängig, jedoch war ihre Unabhängigkeit in der Praxis stark eingeschränkt. Politische Einflüsse und Vorgaben der Partei bestimmten oft die Rechtsprechung, insbesondere in politischen Verfahren. Die Justiz diente häufig dazu, die Interessen des Staates und der Partei zu wahren, was die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage stellte.

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